Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht

Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 8. November 2015. (oterapro). Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Aufnahme und Versorgung von Menschen in Not und auf der Flucht vor Krieg, Terror, Gewalt, aus politischen Gründen und möglicherweise weiteren Fluchtgründen wurde am Samstag, 31. Oktober 2015 eine öffentliche Petition für die Änderung und Neufassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl des Grundgesetzes (Deutschland) veröffentlicht.

Die Petition kann öffentlich eingesehen und mitgezeichnet werden bei folgender web-Adresse im Internet: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland

Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.

Der Text der Petition lautet, wie folgt:

Der Deutsche Bundestag (Berlin, Deutschland) möge bitte die rechtliche Grundlagen schaffen und den Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz,  neu fassen in nachfolgendem, neuem Entwurf und Text-Vorschlag für eine neue Fassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, in Deutschland.

Vorschlag für den Text und Entwurf für die Neufassung von Artikel 16 a, wie folgt:

Ergänzung des Grundgesetzes

Die neue Fassung des Artikels 16 a soll lauten (neuer Text und Ergänzung, Abschnitt 1 bis 4 / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes im Grundgesetz)

Artikel 16 a, Recht auf Asyl

(1) Menschen, die aus Gründen politischer Verfolgung, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung und Behandlung sowie aufgrund von Krieg, Terrorismus, Gewalt, Seuchen, schweren Natur- und Umwelt-Katastrophen und sonstigen Katastrophen-Ereignissen flüchten, genießen in Deutschland das Recht auf permanentes Asyl oder zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit  das Recht auf ein zeitlich befristetes Asyl in Deutschland. Bei einem zu erwartenden Wegfall der Gründe für eine Flucht aus einem anderen Land, ist es den zuständigen Behörden des Bundes möglich einen zeitlichen befristeten Aufenthalt oder ein zeitliches befristetes Asyl in Deutschland zu gewähren. Beim Wegfall der Gründe, die zur berechtigten Flucht eines Menschen aus einem anderen Land führten, kann eine Rückreise in das Land der Herkunft von den zuständigen Behörden gefordert, durchgeführt und veranlasst werden, sofern keine Genehmigung für ein permanentes Asyl in Deutschland erfolgt ist. Bei einer drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der öffentlichen und inneren Ordnung und Sicherheit in Deutschland in der Folge einer zu hohen Anzahl von Menschen die Asyl in Deutschland suchen, können die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher aufzunehmenden Asyl suchenden Menschen in Deutschland festlegen und öffentlich proklamieren. Beim Erreichen der von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags festgelegten und beschlossenen Obergrenze und der Gesamtanzahl der Asyl suchenden Menschen in Deutschland kann ein beauftragter Sprecher des Deutschen Bundestags oder ein beauftragter Bundesminister der Bundesregierung den öffentlichen Aufnahme-Stopp für Asyl-suchende Menschen in Deutschland deklarieren um eine Gefährdung  und Eigen-Gefährdung durch Überlastung für die Menschen in Deutschland abzuwenden.

(2) Menschen, die aus Gründen schwerer humanitärer, sozialer und medizinischen Notfällen zur Rettung von Gesundheit und Leben flüchten können einen Antrag auf Asyl oder einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland für eine Nothilfe- und Hilfe-Leistung stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 2 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(3) Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen wünschen nach Deutschland einzureisen und einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 3 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(4) Menschen, die zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen und Fachhochschulen einen Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten Aufenthalt rein zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums und eines Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 4 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.

(5) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(6) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(7) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 6 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(8) Die Absätze 1 bis 7 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Fußnote

Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)

Begründung:

Deutschland verpflichtet sich bereits in der Präambel des Grundgesetzes dem Frieden in der Welt zu dienen und aufgrund weiterer nationaler und internationaler Abkommen und Konventionen für Menschen, die Asyl und Schutz in Deutschland suchen, auch humanitäre Hilfe zu leisten, unter anderem auch auf der Grundlage des „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, welches umgangssprachlich auch als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)  vom 28. Juli 1951 bezeichnet wird.

In der zur Zeit gültigen Fassung und des Textes des Artikels 16 a des Grundgesetzes wird ein Schwerpunkt auf Asyl suchende Menschen gelegt, die aus politischen Gründen oder aus Gründen unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung und Behandlung aus ihrem Land flüchten.

Die aktuelle und gegenwärtige Flüchtlingskrise beweist jedoch, dass es neben der rein politischen Verfolgung als Grund für die Flucht bzw. auch erniedrigende und unmenschliche Bestrafung und Behandlung weitere wichtige Gründe gibt, in denen Menschen keine andere Wahl bleibt, als aus ihrem Land zu flüchten um Leben und Gesundheit zu schützen. Die weiteren Gründe, die Menschen zwingen können aus ihrem Land zu flüchten werden in dem Entwurf und Text für die Neufassung des Artikels 16 a  des Grundgesetzes beschrieben. Die aktuelle Flüchtlingskrise zeigt jedoch auch in der öffentlichen Diskussion, dass Deutschland sehr wohl prüfen sollte, wie weit eine Hilfe-Leistung und Nothilfe-Leistung für Asyl-suchende Menschen in Deutschland möglich ist, ohne dabei die innere Ordnung und Sicherheit oder gar die Gesamtheit aller Menschen in Deutschland zu gefährden. Bei dem Wunsch und Bestreben der Menschen in Deutschland möglichst vielen Menschen, die Schutz, Schelter und Asyl in Deutschland suchen zu helfen, gilt es auch zu bedenken, dass eine Eigen-Gefährdung und Gefährdung von Menschen Deutschland zu vermeiden ist. Sofern im Bedarfs-Fall bei extrem vielen Anträgen auf Asyl eine Obergrenze und Gesamtanzahl von Menschen festgelegt werden sollte, die in Deutschland sicher und gut in Asyl versorgt werden können, bleibt meiner Überzeugung nach bei Anzeichen für eine Gefährdung von Deutschland nur die Option, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen beschließen, festlegen und bei Bedarf wenn ein Aufnahme-Stopp verhängt werden müsste, auch öffentlich einen Aufnahme-Stopp und die Gesamtanzahl der sicher in Deutschland zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen, proklamieren. Der Entwurf und Textvorschlag für eine Neufassung des Artikel 16 a Recht auf Asyl, Grundgesetz berücksichtigt auch, die Umstände, dass es auch Menschen gibt, die Asyl aus rein wirtschaftlichen Gründen in Deutschland begehren. Wissenschaft, Bildung, Studium Hochschulen und Fachhochschulen, der internationale Austausch und die globale Vernetzung in Deutschland und in der Welt sind sehr wichtig. In Abschnitt 4 des Entwurfes und des Textvorschlags für eine Neufassung von Artikel 16 a des Grundgesetzes wird die besondere Situation von Menschen und Studenten berücksichtigt, die meist nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland aufgrund eines Studiums in Deutschland begehren. In einer globalen vernetzten Welt sollte der Zugang von Menschen aus aller Welt auch an Fachhochschulen und Hochschulen in Deutschland bereits im Grundgesetz verankert sein und vereinfacht werden.

(Autor des Teils der Petition eines neuen Entwurfes für einen neuen Text und Neufassung, Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz: Andreas Klamm  Sabaot, Journalist, 31. Oktober 2015, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Abschnitt 1 bis 4 neuer Text, Fassung und Entwurf / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes des Artikel 16a Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz)

Hintergrund und Information: Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, Deutschland in der derzeit gültigen Fassung im Grundgesetz / Grundreche / Deutschland. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Pressetext zur Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16 a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015,

Pressetext_1_Neufassung_Artikel16a_311020151

Direkter Link, PDF, Pressetext vom 31. Oktober 2015, https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2015/10/pressetext_1_neufassung_artikel16a_3110201512.pdf

PetitionAsyl16aGG2

Direkter Link zur öffentlichen Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16  a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015, https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland

Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Konzept für die Einführung des Assistenz- und Hilfe-Systems

rara Refugee Assistance Registration App (lication)

Ludwigshafen am Rhein / Deutschland, 3. November 2015

Sehr geehrte Damen und Herren !

Mit Smartphones, Internet und Web-Seiten Flüchtlingen, Menschen und Behörden in Deutschland helfen.

Da wäre ein ganz einfaches Hilfe-Mittel verfügbar. Konzept für eine duale, mehrgleisige Hilfe- und Nothilfe für Flüchtlinge, Menschen die Asyl in Deutschland suchen und für Menschen in Deutschland. Idee und Konzept: Andreas Klamm.

Die sofortige oder zumindest schnellst mögliche Einführung der Online-Registrierung für Menschen die Asyl suchen in Deutschland und für Flüchtlinge. Deutschland ist technisch betrachtet ein High Tech Land ! Viele der Menschen, die Asyl suchen und viele Flüchtlinge haben ein Smartphone – richtig !!! – Smartphones werden bereits seit mehreren Jahren als Fingerabdruck-Scanner mit Erfolg genutzt.

Über jedes Smartphone kann ein Fingerabdruck gescannt werden. Es dürfte für das Bundesministerium des Auswärtigen , Auswärtiges Amt und für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wohl kaum ein Problem sein, die Web-Seiten für eine Online-Registrierung für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge noch in dieser Woche freizuschalten !

Die Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, können sich im Irak, Syrien, Türkei und von jedem anderen Ort in der Welt bereits online vorab registrieren bei den deutschen Behörden und sogar via Smartphone ein vorläufiges Passfoto für eine International Refugee ID Card und Registrierung in Deutschland senden.

Die Ausgabe einer International Refugee ID Card dürfte wohl auch kaum ein Problem für Deutschland sein. Technische Voraussetzungen, wären: 1. stabile mobile Internet-Verbindungen, 2. stabile stationäre Internet-Verbindungen, mehrsprachige Web-Seiten (Arabisch, Englisch, Spanisch, Türkisch, ect.) bei den deutschen Bundesministerien, 3. Entwicklung einer Smartphone App, 4. Bundesdruckerei oder andere Druckerei die die Refugee ID Cards druckt, 5. Smartphone (ist schon bei vielen Flüchtlingen vorhanden), und soweit nicht vorhanden, kann UNHCR The UN Refguee Agency sicher auch die Smartphones als Willkommens-Geschenk und Hilfe, Nothilfe verteilen, vielleicht noch der Einsatz von Satelliten um alle Gebiete in Syrien, Afrika, Asien mit stabilen Internet-Verbindungen zu versorgen.

Die wichtigsten Bundes-politischen Entscheidungs-Träger in Deutschland können mit einer zustimmenden Entscheidung zu einem derartigen Konzept helfen, damit Menschen und Flüchtlingen schnell und effektiv geholfen werden kann, die Asyl in Deutschland suchen und die Flüchtlinge auch warnen vor Sprengfallen auf den Flucht-Routen und vor dem kalten Winter in Deutschland und Europa und die Mitarbeiter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Verfassungsschutz, Staatsschutz, Polizei, Zoll, sonstige Bundes- und Landesbehörden wären dankbar, denn sie könnten schon einmal prüfen (bevor die Flüchtlinge in das Land Deutschland einreisen), wer nach Deutschland einreisen will und Schutz, Hilfe und Asyl in Deutschland suchen will.

Es wäre eine doppelte, duale oder sogar mehrgleisige Hilfe und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies für Deutschland ein Problem sein sollte. Vielleicht prüfen Sie mein Konzept für eine duale und mehrgleisige Hilfeleistung für Menschen und Flüchtlingen, die Asyl in Deutschland suchen und für die Menschen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen, Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. 3. November 2015

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Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt

Konzept für die Einführung des Assistenz- und Hilfe-Systems

rara Refugee Assistance Registration App (lication)

Ludwigshafen am Rhein / Deutschland, 3. November 2015

Sehr geehrte Damen und Herren !

Mit Smartphones, Internet und Web-Seiten Flüchtlingen, Menschen und Behörden in Deutschland helfen.

Da wäre ein ganz einfaches Hilfe-Mittel verfügbar. Konzept für eine duale, mehrgleisige Hilfe- und Nothilfe für Flüchtlinge, Menschen die Asyl in Deutschland suchen und für Menschen in Deutschland. Idee und Konzept: Andreas Klamm.

Die sofortige oder zumindest schnellst mögliche Einführung der Online-Registrierung für Menschen die Asyl suchen in Deutschland und für Flüchtlinge. Deutschland ist technisch betrachtet ein High Tech Land ! Viele der Menschen, die Asyl suchen und viele Flüchtlinge haben ein Smartphone – richtig !!! – Smartphones werden bereits seit mehreren Jahren als Fingerabdruck-Scanner mit Erfolg genutzt.

Über jedes Smartphone kann ein Fingerabdruck gescannt werden. Es dürfte für das Bundesministerium des Auswärtigen , Auswärtiges Amt und für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wohl kaum ein Problem sein, die Web-Seiten für eine Online-Registrierung für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge noch in dieser Woche freizuschalten !

Die Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, können sich im Irak, Syrien, Türkei und von jedem anderen Ort in der Welt bereits online vorab registrieren bei den deutschen Behörden und sogar via Smartphone ein vorläufiges Passfoto für eine International Refugee ID Card und Registrierung in Deutschland senden.

Die Ausgabe einer International Refugee ID Card dürfte wohl auch kaum ein Problem für Deutschland sein. Technische Voraussetzungen, wären: 1. stabile mobile Internet-Verbindungen, 2. stabile stationäre Internet-Verbindungen, mehrsprachige Web-Seiten (Arabisch, Englisch, Spanisch, Türkisch, ect.) bei den deutschen Bundesministerien, 3. Entwicklung einer Smartphone App, 4. Bundesdruckerei oder andere Druckerei die die Refugee ID Cards druckt, 5. Smartphone (ist schon bei vielen Flüchtlingen vorhanden), und soweit nicht vorhanden, kann UNHCR The UN Refguee Agency sicher auch die Smartphones als Willkommens-Geschenk und Hilfe, Nothilfe verteilen, vielleicht noch der Einsatz von Satelliten um alle Gebiete in Syrien, Afrika, Asien mit stabilen Internet-Verbindungen zu versorgen.

Die wichtigsten Bundes-politischen Entscheidungs-Träger in Deutschland können mit einer zustimmenden Entscheidung zu einem derartigen Konzept helfen, damit Menschen und Flüchtlingen schnell und effektiv geholfen werden kann, die Asyl in Deutschland suchen und die Flüchtlinge auch warnen vor Sprengfallen auf den Flucht-Routen und vor dem kalten Winter in Deutschland und Europa und die Mitarbeiter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Verfassungsschutz, Staatsschutz, Polizei, Zoll, sonstige Bundes- und Landesbehörden wären dankbar, denn sie könnten schon einmal prüfen (bevor die Flüchtlinge in das Land Deutschland einreisen), wer nach Deutschland einreisen will und Schutz, Hilfe und Asyl in Deutschland suchen will.

Es wäre eine doppelte, duale oder sogar mehrgleisige Hilfe und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies für Deutschland ein Problem sein sollte. Vielleicht prüfen Sie mein Konzept für eine duale und mehrgleisige Hilfeleistung für Menschen und Flüchtlingen, die Asyl in Deutschland suchen und für die Menschen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen, Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. 3. November 2015

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Schlimmer Sturz bringt Familie in extreme Not

Schlimmer Sturz bringt Familie in extreme Not
Ärzte konnten den Patienten aus dem künstlichen Koma erwecken
Von Andreas Klamm – Sabaot
Araruama (Brasilien) / Fulda (Deutschland). 19. Oktober 2015. Vermutlich ist es ein Wunder, dass Sebastian Ahim *(Künstlername) noch lebt. Am 3. September 2015 stürzte der schwer verletzte Öko-Aktivist für Entwicklungsprojekt-Arbeit in Brasilien bei Reparaturarbeiten am Dach eines Hauses drei Meter in die Tiefe und schlug auf eine Betonplatte am Boden des Hauses auf. Durch den schlimmen Sturz wurde das linke Fersenbein und der linke Fuß des 36-jährigen Aussteigers in vier Teile zertrümmert (wir berichteten).

Der Mann, der in Fulda in Deutschland geboren wurde, hat in Brasilien eine minderjährige, 15 Jahre junge Tochter. Seine Verlobte Micheli S. (26) ist im vierten Monat schwanger. Die Geburt des zweiten Kindes wird für März 2016 erwartet. Die Frau ist verzweifelt und kann sich nicht ausreichend selbst helfen und jetzt auch noch für die gesamte Familie sorgen. Sebastian Ahim war bislang der Allein-Versorger der jungen Familie in Brasilien. Micheli S. besucht ihren geliebten Verlobten so oft wie möglich am Krankenbett auf der Intensivstation des Hospital Regional de Araruama in Brasilien.

Sebastian Ahim wanderte im Frühjahr 2014 nach Brasilien aus. Er plante den Bau von earthships im Entwicklungsprojekt Ecovillage in Brasilien (https://www.facebook.com/ecovillage.brasil ) für alternative und autarke Lebensformen. Leider hat der Aktivist vergessen eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Zudem hat das Unfallopfer weder in Brasilien noch in Deutschland eine Krankenversicherung. Unglaublich, obgleich der Patient in Deutschland nach einem derart schlimmen Sturz aus einer Höhe von drei Meter als der klassische Patient für einen Verdacht auf Polytrauma gelten muss und sein linker Fuß durch den schweren Unfall zertrümmert wurde, operierten die Ärzte des Regionalkrankenhauses den schwer verletzten Patienten erst 12 Tage nach dem Unfall am 15. September 2015. Eine zweite Operation folgte wenige Tage später.

Auf der Intensivstation sind bei dem schwer verletzten Patienten schwerste Komplikationen eingetreten, unter anderem eine schwere und tödlich bedrohende Erkrankung an Sepsis (umgangssprachlich auch als Blutvergiftung bezeichnet), schwere Wundheilungsstörungen, Wund-Infektionen, großflächige, ausgedehnte und tiefgehende Weichteil-Gewebe und Haut-Defekte.
Nach Informationen der Ärzte des Regionalkrankenhauses ist immer noch nicht sicher ob das Bein von Sebastian Ahim gerettet werden kann. Aufgrund der lebensbedrohlichen Sepsis musste der Patient intubiert und beatmet werden. Inzwischen konnte das Unfallopfer auf der Intensiv-Station wieder aus dem Koma am Dienstag vergangener Woche erweckt werden. Große Probleme bereiten weiterhin die schwere Wundinfektion, hohes Fieber und Sebastian Ahim ist sehr schwach.

sebastianmicheli2

Sebastian Ahim verunglückte am 3. September 2015 sehr schwer in Brasilien. Seine Familie in Brasilien ist finanziell mittellos. Die im vierten Monat schwangere Verlobte des Unfallopfers bangt, hofft und weiß auf der Intensivstation nicht mehr weiter. Foto: msd

Hilfe aus Deutschland ist nicht zu erwarten
Von den Eltern des Mannes in Deutschland ist keine Hilfe zu erwarten, teilte das deutsche Generalkonsulat in Rio de Janeiro in Brasilien mit. Die Familie habe sich „auseinandergelebt“. Konsularhilfe nach dem Paragraph 5 des Konsularhilfegesetzes müsste von der Familie und Verwandten zurückbezahlt werden. Dabei ist den Behörden bekannt, dass das Unfallopfer und seine Familie finanziell mittellos ist und durch einen Unfall aus dem Jahr 2005 und hoch überschuldet ist.
Sozialhilfe und Hilfe für Deutsche im Ausland nach Paragraph 24, Zwölftes Sozialgesetzbuch könnte Sebastian Ahim und seiner Familie in schwerster Not nach dem Gesetz zustehen. Doch die erhoffte Hilfe in schwerster Notlage nach Unfall aus Deutschland kommt vom deutschen Staat leider bislang nicht.

Internationale Facebook-Gruppe versucht Hilfe-Brücke über Grenzen
Der Schweizer Daniel Sengewald versucht mit allen Kräften mit einer internationalen „Hilfe-Brücke“ dem jungen Familien-Vater Sebastian Ahim mit einer Gruppe bei Facebook zu helfen und bittet um Spenden für einen Familien-Vater mit Familie in Not nach einem schweren Unfall. Die Gruppe ist bei Facebook erreichbar, https://www.facebook.com/groups/1465472597116168 .

Hilfe-Web-Präsentation im Internet veröffentlicht

Als eine weitere Unterstützung und zur Hilfeleistung für Sebastian Ahim, seiner 15jährigen Tochter, seiner schwangeren Verlobten, die in sechs Monaten ein Baby zur Welt bringen wird, wurde international eine Hilfe- Website im Internet veröffentlich, die bei der Adresse www.wer-hilft-sebastian.de und bei https://werhilftsebastian.wordpress.com erreichbar ist.

Wer der jungen, schwangeren Frau, Familie und dem schwerverletzten Familien-Vater helfen möchte, kann auf Notfall-Hilfe Konto für die Familie in schwerster Notlage eine Spende überweisen:

Sebastian Nenzel
IBAN: DE55700222000072071611
BIC: FDDODEMMXXX
Fidor Bank
Kennwort / Zahlungszweck: Unfall- und Nothilfe Sebastian

Mittels dem Online-Bezahl-System Pay Pal sind auch Spenden-Zahlungen möglich.
Der PayPal – Spendenlink lautet:
https://www.paypal.me/WIRHelfenUNS

Weitere und ausführliche Informationen:
1) 49 Cent´s für Basti´s Beinrettung, internationale Gruppe bei Facebook, https://www.facebook.com/groups/1465472597116168
2) Web-Seite zur Hilfevermittlung, Information und zur Unterstützung für Sebastian Ahim im Internet: http://wer-hilft-sebastian.de
3) Kontakt, Telefonnummern und Adressen für nationale und internationale Medien, Radiostationen, Fernseh-Stationen, Tageszeitungen, Online-Medien und Vereine, http://wer-hilft-sebastian.de/pressekontakt
4) Interview mit dem schwer verletzten Sebastian Ahim auf der Intensiv-Station in Brasilien (Telefon) – oterapro.de, Radio, Fernsehen, Nachrichten, https://www.youtube.com/watch?v=70UKzMiOBnY
5) Biokontakte.com, Autorin, Bio Bella aka Isabella Stranzl, Österreich, Vom Fersenbruch ins Koma – Hilfeaufruf für Sebastian vom 19. Oktober 2015, http://www.biokontakte.com/artikel/gesundheit-wellness/vom-fersenbruch-ins-koma-hilfeaufruf-fuer-sebastian

Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet

Petition für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland gestartet

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. (and). 13. Oktober 2015. Am Dienstagmorgen, 13. Oktober 2015 wurden zwei neue gleichlautende Petitionen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden und Sozialbehörden veröffentlicht.

Die Ziele der Petitionen sind unter anderem die Teilhabe / Inklusion, Förderung, Hilfeleistung und Unterstützung für in der Mobilität eingeschränkte Menschen in Deutschland besser möglich zu machen und andererseits Arbeitgeber auch in ihren gesetzlichen Fürsorge-Pflichten zu unterstützen und deren Mitarbeiter, die in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr hohen und ernsten Gefährdungen von hochansteckenden Erkrankungen gefährdet sind zu unterstützen.

Die vollständigen Texte der öffentlichen Petitionen können unter anderem bei https://www.change.org/p/einf%C3%BChrung-von-video-tele-beratungen-und-video-tele-terminen-in-deutschland und https://secure.avaaz.org/de/petition/Deutscher_Bundestag_und_Bundesministerium_fuer_Arbeit_und_Soziales_Einfuehrung_von_VideoTeleTerminen_und_VideoTeleBeratu/?ndZElab gelesen werden. Auf den Online-Petitions-Plattformen und weiteren Anbietern können die Petitionen auch online via Internet mitgezeichnet werden.

Die Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit wurde von Andreas Klamm  – Sabaot gegründet und wirkt und arbeitet im Ehrenamt. Die Face-Seite der AG Socziale Sicherheit ist bei folgender Web-Adresse zu erreichen: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/. Zur inter-activen Zusammenarbeit bietet die AG soziale Sicherheit auch eine Gruppe bei Facebook zur digitalen Vernetzung, Zusammenarbeit, Bildung und Informations-Arbeit bei https://www.facebook.com/groups/agsozialesicherheit.

agsozialesicherheit2d

Der vollständige Wortlaut der Petition lautet:

Petition vom 13. Oktober 2015

Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Sehr geehrte Damen und Herren !

Einführung von Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratung in Deutschland / Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zum schnellstmöglichen Zeitpunkt:

  1. Alle öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Ämter, Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Kommunalverwaltungen
  2. Alle Polizei-Dienststellen
  3. Alle Agenturen für Arbeit
  4. Alle Jobcenter
  5. Alle Sozialhilfe Behörden und Einrichtungen für soziale Hilfen
  6. Alle Renten-Versicherungsträger
  7. Alle Gesundheitskassen und alle Krankenkassen
  8. Alle Reha-Einrichtungen und Reha-Träger
  9. Alle Landesverwaltungen
  10. Alle Bundesverwaltungen
  11. Alle weiteren öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde, Städte, Länder und des Bundes

Einführung von

Video-Teleberatung / Video-Teletermine

in Deutschland

Mit Hilfe der schon seit mehreren Jahren zur Verfügung stehenden technischen Hilfemittel, wie Notebook,  Computer, Webcam, Smartphone mit Webcam, ähnlichen und vergleichbaren technischen Assistenz – und Hilfemitteln, Video-Tele-Termine  und Video-Tele-Beratungen via inter-activer und Live-basierender Webcam / Videokonferenzen-Dienste (Skype, Facebook  HD Video Messenger und weitere Anbieter von Videokonferenz-Live-Chat-Systemen) für kranke, chronisch kranke Menschen und Menschen die aus einer Vielzahl von Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sein können, grundsätzlich unter rechtsgültigen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen und anzubieten.

Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass mit der Teilnahme an einem Video-Tele-Termin und / oder Video-Tele-Beratung im Beispiel auch bei Terminen mit Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Reha-Einrichtungen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen, die gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung von Patienten und Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen nach dem Zwölf Sozialgesetzbüchern und auf der Grundlage weiterer gesetzlicher Bestimmungen erfüllt werden bzw. als erfüllt auch im Rahmen von Anträgen und gesetzlichen Mitwirkungspflichten anerkannt werden.

Hintergrund

Die Idee für die schnellstmögliche Einführung für Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen in Deutschland ist aus der Idee der schon seit mehreren Jahren in Deutschland und in England sowie in weiteren Ländern angebotenen Telemedizin-Projekten als Beispiel dienend entstanden. Videokonferenzen, in denen wichtige Entscheidungen auch beschlossen werden, werden von der Politik selbst in Berlin nahezu täglich angewendet. Andere positive Einsatz-Bereiche sind unter anderem aus den Arbeitsbereichen von Polizei, Militär, Wissenschaft und Forschung bekannt.

Begründungen für die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen

Förderung, Assistenz, Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Mobilitäts-Einschränkungen unterschiedlichster Art

Auf der Grundlage der entsprechenden zutreffenden Bereiche der Zwölf Sozialgesetzbücher, des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Teilhabegesetzes, der UN Konvention zum Schutz der Menschen mit Behinderungen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weiterer gesetzlicher Grundlagen haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf Inklusion / Teilhabe, Unterstützung, Assistenz und Förderung. Der Hilfe – bedürftige Menschen haben grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Hilfeleistung, dazu zählt auch die Beratung.

  1. a)    Rollstuhlfahrer mit Erkrankungen unterschiedlichster Art, Querschnittslähmung, schwere orthopädische Erkrankungen, ZNS-Erkrankungen, MS und viele andere / Rollstuhl-mobile
  2. b)    Alte und junge, gehbehinderte Menschen
  3. c)     Akut erkrankte Menschen
  4. d)    Menschen nach Unfall
  5. e)    Menschen die an ansteckenden Infektionen
  6. f)      Menschen die an schweren Angststörungen im Beispiel an Agoraphobie
  7. g)     Sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen

erkrankt sind, können nicht oder nicht immer persönlich bei Einrichtungen der Sozialhilfe, Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Polizei-Dienststellen, Gemeinde – Stadt- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Sozialhilfe-Behörden, Rentenversicherungs-Träger, Krankenkasse sonstige öffentliche Einrichtungen vorstellig werden und Termine oder Beratungen wahrnehmen.

Daher ist diesen Menschen als Ersatz für persönliche Beratungen und Terminen schnellstmöglich das Angebot und den Dienst von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen bei allen öffentlichen Verwaltungen, Behörden, Einrichtungen in Deutschland zur Verfügung zu stellen, die grundsätzlich auf zur Erfüllung gesetzlicher Mitwirkungspflichten mit persönlichen Beratungen und Terminen gleichgestellt werden und als Mitwirkung gesetzlich / rechtlich vollwertig anerkannt werden.

Fürsorge-Pflicht der Arbeitgeber

Die Ausbreitung hochansteckender Erkrankungen, wie Lungentuberkulose, MRSA und eine Vielzahl weiterer ansteckender Erkrankungen ist in Deutschland ansteigend (möglicherweise auch bedingt durch die Zuwanderung von rund 1,5 Millionen Flüchtlingen ) und schränkt kranke und behinderte Menschen erheblich ein und bedeutet zudem eine extreme Gefährdung von Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen bei den Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Polizei-Dienststellen, Gemeinde- Kommunal- Landes- und Bundesverwaltungen, Behörden, Einrichtungen und allen weiteren öffentlichen und sozialen Einrichtungen.

Aus diesem zusätzlichen Grund ist die Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen bei allen öffentlichen Behörden, Verwaltungen, Sozialbehörden, Arbeitsverwaltungen, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Einrichtung der Kommunen, Länder und des Bundes mit der Hilfe von Videokonferenz-Systemen und Anbieter, im Beispiel, Skype, Facebook Video HD Messenger und weitere Anbieter anbieten, zu realisieren und zu verwirklichen, da jeder Arbeitgeber in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen der Fürsorge-Pflichten als Arbeitgeber erfüllen muss und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit hohem, öffentlichem Publikums-Verkehr nicht wissentlich, nicht vorsätzlich und auch nicht grob fahrlässig größten gesundheitlichen Gefährdungen etwa einer Ansteckung mit Lungentuberkulose, MRSA oder einer Vielzahl weiterer Erkrankungen, die mittels Tröpfchen- und Schmier-Infektionen schnell übertragbar sind, aussetzen darf.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag und die Landtage der 16 Länder des Bundes mögen daher das Begehren und den Antrag für die rechtsgültig, anerkannte Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungsterminen mit denen auch die Mitwirkungspflichten von Hilfe – bedürftigen Antragsstellern und Menschen mit Behinderungen erfüllt werden, auf der Grundlage der zuvor genannten notwendigen und erforderlichen Assistenz, Hilfe, Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, der Hilfe  – bedürftigen Menschen und auf der Grundlage der gesetzlichen Fürsorge-Pflichten von allen Arbeitgebern in Deutschland stattgeben, annehmen und schnellst möglich in der Praxis in Deutschland umsetzen und anbieten.

Arbeitsschutz und Sicherheit

Leider kam es in den vergangenen Jahren mehrfach in Deutschland zu tödlichen Übergriffen und Attacken in Agenturen für Agentur und Jobcenter und sonstigen öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Behörden. Diese sind mittels der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen in Deutschland vermeidbar.

Öko-Bilanz

Mit der Einführung von Video-Tele-Terminen und Video-Tele-Beratungen kann Deutschland im Allgemeinen die Öko-Bilanz effizient und nachhaltig verbessern, da sich eine Vielzahl von Menschen, nicht für einen recht kurzen Beratungstermin oder Termin, von rund 30 Minuten, ect.  Verkehrsmitteln unterschiedlichster Art durch Ballungszentren bewegen muss, was diese Ballungszentren mit Blick auf Natur, Umwelt, Öko-Bilanz unnötig belasten würde. Video-Tele-Termine und Video-Tele-Beratungen sind wesentlich umweltfreundlicher und helfen damit auch die Öko-Bilanz von Deutschland zu verbessern.

Autor der Petition und Petent: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Waldsee, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Arbeitsgemeinschaft (AG) soziale Sicherheit, Internet / Facebook: https://www.facebook.com/AG-soziale-Sicherheit-1517805571851053/timeline/ und https://agsozialesicherheit.wordpress.com .